Über E-Mail wird der Genehmiger über anstehende Vorgänge informiert und kann den Vorgang aus der E-Mail heraus direkt aufrufen. Der Genehmiger, der die E-Mail erhält, kann die Anforderung
bezüglich der Kosten genehmigen
oder ablehnen.
In die Kostengenehmigung gelangen nur Anforderungen, die entsprechend gekennzeichnete Artikel beinhalten.
Nach erfolgter Genehmigung durch eine Person mit entsprechender finanzieller Kompetenz wird der Anforderungsvorgang in den Status genehmigt gesetzt. Die Anforderungspositionen können ab diesem Zeitpunkt von den nachfolgenden Stellen in den Bereichen Einkauf, Lager oder internen Servicestellen übernommen und weiterverarbeitet werden. Es sei denn, für die Weiterbearbeitung ist zusätzlich zur Kostengenehmigung noch die Freigabe einer zuständigen Fachabteilung (z.B. IT, Marketing) notwendig. Nähere Infos unter Fachgenehmigung.
Die Genehmigung erfolgt in der Regel durch die Kostenstellenverantwortlichen, bei höheren Beträgen auch durch deren Vorgesetzte.
Irrläufer, die versehentlich dem falschen Genehmiger zugeordnet wurden, können einfach und schnell weitergeleitet werden. Die Weitergabe von Vorgängen an Linien- oder Projektvorgesetzte, die die eigene Finanzkompetenz überschreiten, wird genauso rasch und unkompliziert bearbeitet.
Nachdem eine Anforderung genehmigt wurde, kann sich der Genehmiger diese wieder anzeigen lassen. So ist ersichtlich, welche Anforderungen, die man selbst genehmigt hat, von weiteren Genehmigern abgelehnt wurden.
Auch die weitere Verarbeitung genehmigter Anforderungen, seien es nun Lagerentnahmen, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Wareneingänge oder Rechnungen werden in der Statusübersicht angezeigt.